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Fachlich und menschlich in guten Händen

Sollten Sie bei Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten die Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung feststellen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.

Notfall oder reguläre Zuweisung?

Als Versorgungsklinik im Bereich der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie des Kantons St. Gallen hat der Sonnenhof Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Schwyz, Glarus und Appenzell Ausserrhoden. Auch Patientinnen und Patienten aus weiteren Ostschweizer Kantonen werden bei uns behandelt, sofern Plätze verfügbar sind und entsprechende Kostengutsprachen vorliegen. Die Klinik Sonnenhof bietet 46 stationäre Behandlungsplätze an.

Bei der Zuweisung gibt es zwei Optionen: Entweder geschieht sie auf freiwilliger Basis oder verpflichtend durch eine Fürsorgerische Unterbringung (FU), sei dies über eine ärztliche oder amtsärztliche/behördliche Instanz. Dies gilt sowohl für Notfälle als auch für die reguläre Zuweisung.

Der Notfall

Liegt bei einem Kind oder Jugendlichen eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vor, die zu einer unmittelbaren Gefährdung von Leben und Gesundheit der betroffenen Person und/oder seinem Umfeld führt – und sind die verantwortlichen Personen nicht mehr in der Lage, diese ernsthafte gesundheitliche oder soziale Schädigung abzuwenden – handelt es sich um einen Notfall, der einen sofortigen Aufenthalt in unserer Klinik erforderlich macht.

Diese Krise erfordert eine umgehende Therapie und/oder Schutzmassnahmen, die im ambulanten oder in einem anderen stationären Setting nicht ausreichend behandelt werden können. Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall umgehend.

Organisation der Notfallversorgung

Die Notfall-Zuweisung in unsere Klinik erfolgt gemäss dem Notfallkonzept der Föderation der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Institutionen im Kanton St. Gallen. Dieses wurde von den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten (KJPD) und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrum, Klinik Sonnenhof in Ganterschwil, entwickelt.

Allgemeiner ärztlicher Notfalldienst

Eltern, Betreuende oder Minderjährige in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden wenden sich in einer psychiatrischen Notfallsituation an ihren allgemeinen ärztlichen Notfalldienst. Dieser nimmt eine erste Beurteilung und die primäre Notfallversorgung vor.

Telefonische Beratung durch den Notfalldienst der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) St. Gallen

Im Bedarfsfall kann der Notfallarzt des allgemeinen ärztlichen Notdienstes nach eigenem Ermessen mit dem Notfalldienst der KJPD St. Gallen konsiliarisch Kontakt aufnehmen. Dieser steht den ambulant tätigen Ärzten und Spitalärzten der entsprechenden Kantone rund um die Uhr für eine telefonische Fachberatung zur Verfügung.

Von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.30 Uhr ist ein Präsenzdienst im Zentralen Ambulatorium (Brühlgasse 35/37) erreichbar: Telefon 071 243 46 46.

Ausserhalb dieser Bürozeiten, an Wochenenden und an Feiertagen kann der Pikettdienst der KJPD St. Gallen über die Notrufnummer 144 kontaktiert werden.

Notfallmässige konsiliarische Untersuchung und Beurteilung an die KJPD St. Gallen

Falls nötig, kann so bald als möglich, spätestens innerhalb von zwei Stunden, eine Konsultation bei der zuständigen Regionalstelle (Heerbrugg, Sargans, Wattwil, Uznach oder Wil) mit nachfolgender Beratung und Information des zuweisenden Notfallarztes angeboten werden.

Stationäre Zuständigkeiten bei notfallmässiger psychiatrischer Klinik-Einweisung von Kindern und Jugendlichen

Vertragsklinik für den Kanton St. Gallen ist die Klinik Sonnenhof in Ganterschwil. Aufgrund der begrenzten Zahl an Behandlungsplätzen wünscht der Sonnenhof nach Möglichkeit eine vorgängige fachärztliche Beurteilung durch den Notfalldienst der KJPD St. Gallen oder durch einen freipraktizierenden Kinder- und Jugendpsychiater resp. eine -psychiaterin. Andere Möglichkeiten der Krisenintervention sollen von einer notfallmässigen Hospitalisation ausgeschlossen werden.

Im Falle einer unfreiwilligen Aufnahme wird normalerweise durch die KJPD St. Gallen eine ärztliche Fürsorgerische Unterbringung (FU) ausgestellt. Falls erforderlich, erfolgt dies durch eine Fachperson in Form einer amtsärztlichen FU.

Die Klinik Sonnenhof nimmt akut selbst- oder fremdgefährdete Kinder und Jugendliche normalerweise jederzeit als Notfall auf. Selten kommt es vor, dass aus logistischen oder fachlichen Gründen die Aufnahme situativ nicht gegeben ist. Im Rahmen der psychiatrischen Notfallversorgung kommt in diesen Fällen gemäss Absprache mit den Erwachsenenpsychiatrischen Kliniken des Kantons St. Gallen folgender Algorithmus zur Anwendung:

1. KJP Klinik Littenheid. Wenn dort keine Kapazität vorhanden ist, dann:

2. regional zuständige Psychiatrische Kliniken (Pfäfers, Wil oder Herisau). Wenn dort auch keine Kapazitäten verfügbar sind:

3. die nicht regional zuständigen Psychiatrischen Kliniken (Pfäfers, Wil oder Herisau). Wenn dort ebenfalls keine Kapazitäten, dann:

4. ausserkantonale Psychiatrische Kliniken

Die Psychiatrische Klinik Wil nimmt Jugendliche des Platanenhofs bei psychiatrischen Krisen auf. Die maximale Dauer der Krisenintervention beträgt 48 Stunden. Auch an Wochenenden besteht eine Rücknahmegarantie seitens des Platanenhofs.

Notfallmässige Zuweisungen an die Klinik Sonnenhof

Die Klinik Sonnenhof kann jederzeit telefonisch erreicht werden: Telefon 071 983 26 33. In jedem Fall wird die Anfrage entgegengenommen und mit dem zuständigen fachärztlichen Hintergrunddienst besprochen. Zuweisungen von Notfällen müssen grundsätzlich durch eine ärztliche Fachperson erfolgen. Wünschenswert ist immer eine Voruntersuchung durch den Notfalldienst der KJPD St. Gallen oder einen freipraktizierenden Kinder- und Jugendpsychiater resp. eine -psychiaterin.

Notfallzuweisungen müssen in der Klinik Sonnenhof im Voraus angemeldet werden. Der endgültige Aufnahmeentscheid liegt in unserer Zuständigkeit.


Die reguläre Zuweisung

Bei der regulären respektive elektiven Zuweisung können wir den Zeitpunkt je nach Krankheitsgeschichte und verfügbaren Plätzen vorausplanen. Vor dem stationären Aufenthalt führen wir mit den Eltern und dem betroffenen Kind ein Indikationsgespräch, damit sie erfahren, was sie erwartet.

Sie können Ihre Patientin oder Ihren Patienten direkt online anmelden. Eine telefonische Voranmeldung ist nicht zwingend, aber wünschenswert. Dann sind wir schon mal vorbereitet und können erste Schritte in die Wege leiten. 

Wer kann zuweisen?

Sämtliche Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind berechtigt, Kinder und Jugendliche für den stationären Aufenthalt in der Klinik Sonnenhof anzumelden.

Zuweisungen von Notfällen müssen grundsätzlich durch einen Arzt resp. eine Ärztin erfolgen. Wünschenswert ist immer eine Voruntersuchung durch den Notfalldienst der KJPD St. Gallen oder einen freipraktizierenden Kinder- und Jugendpsychiater resp. eine -psychiaterin.

Notfallzuweisungen müssen in der Klinik Sonnenhof im Voraus angemeldet werden. Die Sorgeberechtigten können ihre Kinder und Jugendlichen nicht direkt in unsere Klinik einweisen oder ohne vorherige Ankündigung hier erscheinen. Sie müssen sich vorher an die oben aufgeführten Stellen wenden.

Wohin richten Sie Ihre Korrespondenz?

Ihre erste Anlaufstelle für die Anmeldung und Abklärung eines stationären Aufenthaltes in der Klinik Sonnenhof ist unser Sekretariat.

Kantonaler Notfallkontakt

Bei akuter Suizidgefahr oder gefährlichem, realitätsfremdem Handeln ist unmittelbares Eingreifen erforderlich.

Wir handeln mit hoher Fachexpertise.

Jedes Kind hat seine eigene Geschichte. Wir nehmen Bezug darauf und entwerfen einen individuellen Behandlungsplan, der die jeweilige Situation beleuchtet und die verschiedenen Einflussfaktoren berücksichtigt.

Die psychiatrisch- und psychotherapeutischen Methoden, die wir anwenden, basieren auf wissenschaftlich fundierten Prinzipien. Gleichzeitig werden sie laufend auf die neuesten Behandlungsrichtlinien abgestimmt. Ausserdem sind wir bestrebt, innovative Therapieansätze zu entwickeln, die sowohl in Einzel- als auch Gruppensettings förderlich sind. Selbstverständlich werden die neuen Ansätze sorgfältig geplant, überwacht und hinsichtlich ihrer Effektivität wissenschaftlich evaluiert.