Werden wir als Eltern in die Behandlungen miteinbezogen?
Eltern sind immer Teil der Therapie, da das ganze Familiensystem mitberücksichtigt wird. Inwieweit Sie jedoch in die Behandlungen miteinbezogen werden, hängt von der Station und Situation ab. Dies wird individuell pro Kind entschieden. Wir sorgen aber in jedem Fall für einen transparenten Informationsfluss. Zudem besteht das Angebot von Elterngruppen und Elterncoachings, die Sie in unterschiedlichen Settings unterstützen.
Warum kann ich mein Kind unter der Woche nicht besuchen?
Eine Therapie ist sehr anstrengend und erfordert viel Kraft, auch für die Erholung. Darum ist es wichtig für Ihr Kind, sich vollends auf sich selbst konzentrieren zu können, losgelöst vom Familiensetting. Ausserdem verursachen zu viele Besucherströme Unruhe auf den Stationen, was kontraproduktiv für die Behandlungsprozesse ist. Ziel ist, Ruhe und Entspannung in den Alltag Ihres Kindes zu bringen, deshalb die strikt geregelten Besuchszeiten. Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen.
Sind wir schuld an der Erkrankung unseres Kindes?
Die Ursachen einer psychischen Erkrankung sind vielschichtig und komplex. Meist hängen sie mit verschiedenen Einflussfaktoren zusammen. Wichtig für Sie zu wissen ist: Schwierigkeiten entstehen aus komplexen und herausfordernden Situationen, in welche Familien heutzutage eingebunden sind. Unsere Aufgabe liegt darin, Lösungswege aufzuzeigen, wie das Familienleben in Zukunft besser funktionieren kann. Für Ihr Kind und für die ganze Familie.
Was können wir tun, wenn wir mit dem Vorgehen der Klinik nicht einverstanden sind?
Suchen Sie den direkten, offenen Austausch mit uns, damit wir die Situation besprechen und eine gemeinsame Lösung finden können. Gelingt dies nicht, haben Sie das Recht, Rekurs einzulegen.
Was machen wir bei langen Wartezeiten?
Wir tun alles Menschenmögliche, dass keine langen Wartezeiten entstehen. Bei akuter Gefährdung Ihres Kindes rufen Sie bitte bei der Rettung (Tel. 144) oder beim KJPD St.Gallen (Tel. 071 243 46 46) an.
Wer übernimmt die Kosten für den Klinikaufenthalt?
Der Aufenthalt im Sonnenhof wird von der Krankenkasse oder der IV, von der Schulbehörde und vom Wohnkanton finanziert. Die Sorgeberechtigten kommen für den Krankenkassen-Selbstbehalt sowie die Nebenkosten auf.
Welche Rechte haben wir als Eltern?
Die Untersuchungen und Behandlungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, wird umgehend Kontakt mit der zuständigen Behörde aufgenommen, die dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die erforderlichen Massnahmen entscheidet. Als Eltern oder Sorgeberechtigte haben Sie das Recht, gegen getroffene Entscheidungen seitens der Behörde und/oder der Ärzte/Amtsärzte Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission einzulegen.
Wird unser Kind wieder gesund?
Wir leisten unseren bestmöglichen Beitrag daran, dass Ihr Kind während seines Aufenthaltes Fähigkeiten erwerben kann, wie es seinen Alltag leichter bewältigen kann. Und an diesem Ziel arbeiten wir gemeinsam.