Selbstverletzung
Sie ist schwer nachvollziehbar, aber häufig vorkommend: die Selbstverletzung bei Kindern und Jugendlichen. Sie ist ein schmerzhaftes Zeichen, dass etwas nicht stimmt.
Wenn sich Kinder und Jugendliche wiederholt selbst Schaden am eigenen Körper zufügen, spricht man von der Selbstverletzung. Meist geschieht dies in Form von Schneiden oder Aufritzen der Haut. Sei es mit der Rasierklinge, Glasscherben oder einem Cuttermesser. Auch Verbrennungen oder auf Gegenstände einschlagen, können Ausdrucksformen einer Selbstverletzung sein.
Häufig tun dies Betroffene, um aversiv erlebte Anspannungszustände abzubauen. Andere regulieren dadurch ihre überbordenden Emotionen. Die Zuwendung durch Familienangehörige oder die Peergroup kann wesentlich zur Aufrechterhaltung beitragen. Dennoch sind die Handlungen für die meisten Jugendlichen stark mit Scham besetzt. Häufig werden die betroffenen Körperstellen verdeckt.
Ein selbstverletzendes Verhalten dient oft als Bewältigungsmechanismus und ist ein Zeichen für tieferliegende emotionale Probleme. Es kann bei folgenden psychischen Erkrankungen auftreten:
Die Selbstverletzung darf nicht generell mit Suizidalität gleichgesetzt werden, vielmehr wird sie in manchen Fällen sogar eingesetzt, um suizidale Impulse zu unterdrücken. Nichtsdestotrotz gilt diesen Betroffenen ein besonderes Augenmerk, da sie ein erhöhtes Risiko für einen Suizidversuch aufweisen können.
Was tun?
Die Selbstverletzung kann die Schwelle zu einer suizidalen Handlung sein, muss aber nicht. So oder so ist höchste Aufmerksamkeit geboten und dringender Handlungsbedarf angezeigt.
In erster Linie gilt es bei der Selbstverletzung, die Wunden adäquat zu versorgen. Zentral dabei ist ein möglichst neutraler Umgang mit der betroffenen Person, um weitere Verstärkungsprozesse zu minimieren.
Des Weiteren ist eine sorgfältige und fachspezifische Anamnese mit psychopathologischem Befund unabdingbar, um auf die Ursachen und möglichen Erkrankungen Rückschlüsse ziehen zu können. Auch die Einschätzung, ob Suizid-Gefahr besteht, ist lebenswichtig.
In der Regel reicht ein ambulantes Setting. Der stationäre Aufenthalt ist nur dann angezeigt, wenn die Selbstverletzung von schweren psychiatrischen Erkrankungen begleitet wird. Eine zwingend stationäre Behandlung ist bei akuter Suizidalität angezeigt. Die Zuweisung in die Klinik muss über einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.